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   BGH, 07.01.1958 - VI ZB 20/57   

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BGH, 07.01.1958 - VI ZB 20/57 (https://dejure.org/1958,867)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1958 - VI ZB 20/57 (https://dejure.org/1958,867)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1958 - VI ZB 20/57 (https://dejure.org/1958,867)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 551
  • MDR 1958, 506
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 30.06.1938 - IV B 26/37

    Ist die Wiederholung einer Berufung innerhalb der Berufungsfrist auch dann

    Auszug aus BGH, 07.01.1958 - VI ZB 20/57
    Sie mußte Erfolg haben Es kann dahingestellt bleiben, ob der Auffassung des Berufungsgerichts beizutreten ist, daß ein Wiedereinsetzungsgrund vom Beklagten nicht glaub fcaft gemacht worden ist Die Präge der Wiedereinsetzung wurde sich erledige wenn im "Zeitpunkt des angefochtenen Beschlusses eine in gesetzlicher Form und Frist -eingelegte und begründete Berufung des Beklagten dem Berufungsgericht vorgelegen hätte" Das war der Fall Es ist in der [Rechtsprechung anerkannt, daß ein Hechtsmittelschriftsatz mehrfach eingereicht werden kann (RGZ 102.364 /Jöö/; 120, 243 £2477; BGH IM Nr. 3 zu § .?0 ZPO, Nr" 8 zu § 232 ZPO. Nr. 8 zu § 518 « NJW 1957? 990, Nr. 2 zu § 522 a ZPO NJW 1954, 109)Ein Be dUrfnis hierfür liegt insbesonderedann vor, wenn Zweifel Uber die Ordnungsmäßigkeit der zunächst eingelegten Hechts mittelschrift bestehen Selbst fUr den Fall, daß das zu nächst eingelegte Hechtsmittel bereits als unzulässig verworfen worden ist, hat die Rechtsprechung die Wiederholung des Rechtsmittels innerhalb der noch nicht abgelaufenen Rechtsmittelfrist für zulässig erklärt (vgl RGZ 158, 53 Großer Senat für Zivilsachen -) Nun war im vorliegenden Falle im Zeitpunkt des Eingangs der BerufungsbegrUndungs schrift die Frist des § 516 ZPO zur Anfechtung des nicht zugestellten Urteils noch nicht abgelaufen" Der Beschwerdeführer hat daher mit Recht die Frage aufgeworfen, ob nicht der BegrUndungsschriftsatz als eine Wiederholung der Berufungseinlegung angesehen werden kann.
  • RG, 01.03.1928 - VI 374/27

    Zustellung nicht verkündeter Urteile; Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 07.01.1958 - VI ZB 20/57
    Sie mußte Erfolg haben Es kann dahingestellt bleiben, ob der Auffassung des Berufungsgerichts beizutreten ist, daß ein Wiedereinsetzungsgrund vom Beklagten nicht glaub fcaft gemacht worden ist Die Präge der Wiedereinsetzung wurde sich erledige wenn im "Zeitpunkt des angefochtenen Beschlusses eine in gesetzlicher Form und Frist -eingelegte und begründete Berufung des Beklagten dem Berufungsgericht vorgelegen hätte" Das war der Fall Es ist in der [Rechtsprechung anerkannt, daß ein Hechtsmittelschriftsatz mehrfach eingereicht werden kann (RGZ 102.364 /Jöö/; 120, 243 £2477; BGH IM Nr. 3 zu § .?0 ZPO, Nr" 8 zu § 232 ZPO. Nr. 8 zu § 518 « NJW 1957? 990, Nr. 2 zu § 522 a ZPO NJW 1954, 109)Ein Be dUrfnis hierfür liegt insbesonderedann vor, wenn Zweifel Uber die Ordnungsmäßigkeit der zunächst eingelegten Hechts mittelschrift bestehen Selbst fUr den Fall, daß das zu nächst eingelegte Hechtsmittel bereits als unzulässig verworfen worden ist, hat die Rechtsprechung die Wiederholung des Rechtsmittels innerhalb der noch nicht abgelaufenen Rechtsmittelfrist für zulässig erklärt (vgl RGZ 158, 53 Großer Senat für Zivilsachen -) Nun war im vorliegenden Falle im Zeitpunkt des Eingangs der BerufungsbegrUndungs schrift die Frist des § 516 ZPO zur Anfechtung des nicht zugestellten Urteils noch nicht abgelaufen" Der Beschwerdeführer hat daher mit Recht die Frage aufgeworfen, ob nicht der BegrUndungsschriftsatz als eine Wiederholung der Berufungseinlegung angesehen werden kann.
  • BGH, 20.11.1953 - IV ZB 96/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.01.1958 - VI ZB 20/57
    Dies ist zu bejahen Für die unselbständige Anschlußberufung hat bereits der IV Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem Beschluß vom 20e Noyember 1953 - IV ZB 96/53 - IM Nr« 2 zu § 522 a ZPO - NJW 1954, 109 den Grundsatz aufgestellt, daß die verspätete Begründung einer Anschlußberufung im Zweifel als zu lässige Wiederholung der Anschlußberufung aufzufassen se.t" Daß der entsprechende Grundsatz allgemein für Rechtsmittelbegrünäungsschriften zu gelten habe, hat Habscheid in der Zeitschrift für Zivilprozesse 65? 388 zutreffend ausgeführt (zu stimmend im Grundsatzs Hosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 7 Aufl. § 135 H l 1$ Stein / Jonas / Schönke« ZPO 18 Auflo I 4 zu § 518; Wieczorek, ZPO-Komm. C I b zu § 511)« Pa in der Begründungsschrift der Wille des Rechtsmittelklägers klar zum Ausdruck kommt, das Gericht um eine Änderung des angefochtenen Urteils anzugehen, steht aue-AuslegungsgrundSätzen nichts im Wege, in der Begründungsschrift die Wiederholung der Erklärung zu sehen, daß das Urteil mit der Berufung angefochten werden sollte (§ 5i8 Abs« 2 Nr. 2 ZPO)« Durch die bezugnehmende Anknüpfung des " Begründungsschriftsatzes11 vom 13« Juli 1957 an den Berufungsschriftsatz vom 7 Cuni 1957, der dem Gericht und dem Gegner vorlag, war das angefochtene Urteil unmißverständlich bezeichnet (vgl. Habscheid äaO S. 392).
  • BGH, 28.03.1985 - VII ZR 317/84

    Ablauf der Berufungsbegründungsfrist bei nacheinander eingelegter Revision von

    Eine Partei kann aber durchaus mehrmals Gebrauch von einem Rechtsmittel machen (BGHZ 24, 179, 180 [BGH 03.05.1957 - VII ZB 7/57]; 45, 380, 383 [BGH 29.06.1966 - IV ZR 86/65]; 72, 1, 5 [BGH 27.04.1978 - X ZB 3/78]; BGH NJW 1958, 551; 1968, 49 [BGH 02.10.1967 - III ZB 24/67]; Beschluß vom 20. März 1978 - III ZB 18/77 - VersR 1978, 720).

    Die zuerst eingelegte Berufung kann auch auf andere Weise unzulässig und damit unwirksam werden, etwa wegen verspäteter Begründung (dazu BGH NJW 1958, 551; VersR 1978, 720, 721, jeweils mit weiteren Nachweisen) oder gerade durch (bloße) Versäumung der Begründungsfrist.

  • BGH, 18.05.2000 - VII ZB 25/99

    Nachholung der Prozeßhandlung

    Die Berufungsbegründung enthält damit zugleich eine Wiederholung der Berufung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 1958 - VI ZB 20/57, VersR 1958, 180; vom 8. Januar 1962 - VII ZB 14/61, VersR 1962, 218).

    Es bedeutete eine überflüssige Förmelei, eine Prozeßhandlung nachzuholen, wenn der hierauf bezogene Schriftsatz dem Gericht bereits vorliegt (BGH, Beschluß vom 7. Januar 1958, aaO).

  • BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1859/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch unerwartete, von

    Dabei kann offen bleiben, ob es eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand überhaupt bedurfte, weil eine Zustellung des amtsgerichtlichen Urteils an den Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführerin unterblieben ist (vgl. zum Ablauf der Berufungsbegründungsfrist in einem solchen Fall BGH, NJW 1958, S. 551; Gummer, in: Zöller, ZPO, 22. Auflage 2001, § 519 Rn. 13).
  • BGH, 26.10.1971 - X ZB 15/71

    Unterschrift bei einem Empfangsbekenntnis

    Innerhalb der Rechtsmittelfrist kann ein Rechtsmittel auch dann erneut eingelegt werden, wenn zuvor ein früher eingelegtes Rechtsmittel als unzulässig verworfen worden ist (RGZ 158, 53, 54 ff; BGH NJW 1958, 551).
  • BGH, 17.10.1966 - II ZR 230/64

    Form und Anfechtbarkeit der Entscheidung über den Verlust eines Rechtsmittels

    Die nach der Berufungsrücknahme am 8. Juli 1963 eingereichte Berufungsbegründung ist daher möglicherweise als erneute - ebenfalls noch innerhalb der Berufungsfrist eingelegte - Berufung anzusehen (BGH NJW 1958, 551).
  • BGH, 10.12.1969 - VIII ZB 43/69

    Beschwerde - Rechtzeitigkeit der Berufung - Berufungsbegründung - Beglaubigung -

    Eine nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist (§ 519 Abs. 2 ZPO), aber noch innerhalb der Berufungsfrist (§ 516 ZPO) eingegangene Berufungsbegründung ist grundsätzlich als Wiederholung der Berufung aufzufassen (BGH Beschl. v. 7.1.1958 - VI ZB 20/57 - NJW 1958, 551 = MDR 1958, 506; ferner BGH Beschl. v. 25.1.1966 - VI ZR 185/65 - NJW 1966, 930 = Warn 1966, 46).
  • BGH, 19.09.1977 - II ZR 43/77

    Verhinderung eines Richters bei der Unterschrift - In Lauf setzen einer

    Die Verwerfung der ersten Berufung durch Beschluß vom 22. Oktober 1976 schloß die zweite Berufung nicht aus, wenn die Rechtsmittelfrist am 13. Dezember 1976 noch lief (vgl. RGZ 158, 53; BGH, Beschl. v. 07.01.58 - VI ZB 20/57 - NJW 1958, 551 u. v. 25.01.66 - VI ZR 185/65 NJW 1966, 930, 931).
  • BGH, 01.04.1981 - VIII ZB 24/81

    Richter - Unterschrift - Urteilsausfertigung

    Eine Berufung kann nämlich, falls die Berufungsfrist noch nicht abgelaufen war, auch dann erneut eingelegt werden, wenn die erste Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist als unzulässig verworfen worden war (RGZ 158, 53; BGH Beschluß vom 7. Januar 1958 - VI ZB 20/57 = NJW 1958, 551; BGHZ 45, 380, 382).
  • BGH, 05.07.1962 - III ZR 214/61

    Oberlandesgericht (OLG) als Berufungsgericht in Bausachen - Umdeutung des

    Der VI. Zivilsenat - VI ZB 20/57 vom 7. Januar 1958 = NJW 1958, 551 - hat eine nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, aber noch innerhalb der Berufungsfrist eingegangene Berufungsbegründung grundsätzlich als zulässige Wiederholung der Berufung aufgefaßt.
  • BGH, 01.02.1979 - IX ZR 141/74

    Rechtsmittel

    Eine nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist aber noch innerhalb der Berufungsfrist eingegangene Berufungsbegründung ist grundsätzlich als zulässige Wiederholung der Berufung aufzufassen (BGH NJW 1958, 551).
  • BGH, 12.05.1975 - II ZR 8/75

    Hemmung des Ablaufs der Berufungsfrist durch die Gerichtsferien - In Gang setzen

  • BGH, 23.06.1965 - IV ZR 186/64

    Beantragung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand innerhalb einer

  • BGH, 14.11.1962 - IV ZR 150/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.11.1962 - VIII ZR 32/62
  • BGH, 20.11.1964 - IV ZR 7/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.06.1962 - IV ZR 38/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.10.1958 - IV ZR 125/58

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.12.1957 - 15 W 551/57   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 551
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